Häufig gestellte Fragen
Wie werde ich Mitglied in der HSG?
Unsere aktuellen Mitgliedsbeitrage können Sie dem Aufnahmeantrag entnehmen. Um die Mitgliedschaft zu beantragen, muss der Aufnahmeantrag mit Datenschutzerklärung, sowie das SEPA Lastschriftmandat heruntergeladen und am PC ausgefüllt werden. Außerdem ist dem Antrag ein Lichtbild und ab 18 Jahren ein Führungszeugnis mit beizulegen. Bei Antragstellern, die bereits Mitglied in einem anderen Schützenverein sind, benötigen wir außerdem eine Kopie der Sachkunde-Bescheinigung. Die kompletten Unterlagen geben Sie ausgedruckt & unterschrieben (auch die Einzugsermächtigung) am besten persönlich bei unserem 1. Schützenmeister Werner Altmann immer Sonntags (außer an Feiertagen) in der Pistolenabteilung ab. Sobald wir den Antrag erhalten, wird er überprüft und 4 Wochen lang im Schützenmeisteramt ausgehängt. Danach wird der Antrag im Gesellschaftsausschuss vorgestellt und dort darüber entschieden. Nach der Entscheidung setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Siehe Satzung §3
Desweiteren gibt es auch eine BDS Gruppe (MF47) in der Privil. Hauptschützen-Gesellschaft Nürnberg (separater Aufnahmeantrag).
Was ist im Schießsport ab welchem Alter erlaubt?
Im Bogensport wird kein Mindestalter empfohlen, ein Einstieg unter 12 Jahren ist jedoch nicht unbedingt geeignet, da in diesem Alter noch oft die nötige Konzentration, Geduld und körperliche Eignung fehlt.
Unter 12 Jahren ist das Schießen mit Waffen nicht erlaubt. ( Außer man hat eine Ausnahmegenehmigung, dann kann ab 10 Jahren mit Luftdruckwaffen geschossen werden )
Ab 12 Jahren: Luftgewehr und Luftpistole
Eine Einverständniserklärung von beiden Sorgeberechtigten muss vor Trainigsbeginn schriftlich vorliegen oder ein Sorgeberechtigter muss anwesend sein.
Ab 14 Jahren: Darf auch mit kleinkalibrigen Waffen geschossen werden, wenn die Sorgeberechtigten schriftlich zustimmen.
Ab 18 Jahren: Dürfen alle Waffen geschossen werden, sofern es Disziplinen sind, welche in der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes enthalten sind.
Zu den Angaben ist die aktuelle waffenrechtliche Gesetzgebung zu beachten.
Ist ein Probetraining möglich?
Bei Interesse können Sie gerne ein Schnuppertraining in der HSG machen. Dazu ist lediglich das Mindestalter zu beachten. Der Gast erhält auf dem Schießstand eine Leihwaffe und kann Munition zum sofortigen Verbrauch erwerben. Es steht Ihnen dabei jederzeit ein Trainer zur Seite. Somit kann sich jeder ein eigenes Bild von diesem Sport machen.
Schnupperschützen zahlen eine Tagesversicherungsgebühr von 2 € und die verschossene Munition.
Wann benötigt man einen Sachkundenachweis?
Am 1. Januar 1973 trat das Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Seitdem verlangt der Gesetzesgeber weiterführende Voraussetzungen, um eine Waffe legal besitzen zu dürfen. Dazu gehört auch ein Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Waffensachkunde. Ohne diese Prüfung ist es in Deutschland nicht möglich, eine Waffenbesitzkarte, einen Munitionserwerbsschein oder dergleichen zu erhalten.
Nach den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz sind 16 Vollstunden beziehungsweise 22 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten gefordert. Hinzu kommen dann noch die praktische und die theoretische Prüfung.
Wichtig ist vor allem, dass der zukünftige Schütze einen Lehrgang besucht, der staatlich anerkannt ist.
Adressen von zugelassenen Anbietern können wir Interessenten gern vermitteln. Auf diesem Gebiet haben wir uns hohe Maßstäbe gesetzt und verweisen an dieser Stelle ausdrücklich auf den Artikel „Strafsache“ (Deutsches Waffen-Journal [DWJ] Ausgabe 9/2017).