Genereller Hinweis zur Sachkunde
Wann benötigt man einen Sachkundenachweis?

Wann benötigt man einen Sachkundenachweis?
Am 1. Januar 1973 trat das Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Seitdem verlangt der Gesetzesgeber weiterführende Voraussetzungen, um eine Waffe legal besitzen zu dürfen. Dazu gehört auch ein Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Waffensachkunde. Ohne diese Prüfung ist es in Deutschland nicht möglich, eine Waffenbesitzkarte, einen Munitionserwerbsschein oder dergleichen zu erhalten.
Nach den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz sind 16 Vollstunden beziehungsweise 22 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten gefordert. Hinzu kommen dann noch die praktische und die theoretische Prüfung.
Wichtig ist vor allem, dass der zukünftige Schütze einen Lehrgang besucht, der staatlich anerkannt ist.
Adressen von zugelassenen Anbietern können wir Interessenten gern vermitteln. Auf diesem Gebiet haben wir uns hohe Maßstäbe gesetzt und verweisen an dieser Stelle ausdrücklich auf den Artikel „Strafsache“ (Deutsches Waffen-Journal [DWJ] Ausgabe 9/2017).
Dieser Artikel aus der Rubrik “Aktuelles” ist immer aktuell, daher finden Sie die Information nun auch fest verankert in unserem FAQ Bereich.